Unterhalt bei Kurzarbeit
In der aktuellen Coronakrise greifen auch viele Arbeitgeber in Berlin auf das Mittel der Kurzarbeit zurück. Ein niedrigeres Einkommen kann sich auf Unterhaltsansprüche (Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt) auswirken.
Kurzarbeit bedeutet die vorübergehende Reduzierung der Arbeitszeit in einem Betrieb aufgrund einer schlechten Auftragslage. Um Kündigungen zu vermeiden, nehmen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Rahmen der Kurzarbeit vorübergehende Lohneinbußen in Kauf. Dies ist in der gegenwärtigen Krisensituation auch in Berlin häufig der Fall.
Was ist Kurzarbeit?
Auswirkungen der Kurzarbeit auf…