Eindeutigkeit eines Provisionsverlangens bei einer Internetanzeige (immobilienscout24)
BGH, Urteil vom 03.05.2012, Az. III ZR 62/11
Die Klägerin, die als gewerbliche Immobilienmaklerin tätig war, bot auf der Internetplattform „immobilienscout24“ ein Baugrundstück unter der Nennung der Grundstücksgröße, des Kaufpreises sowie des Hinweises auf eine Provision von 7,14 % zum Kauf an.
Die Beklagten nahmen aufgrund des Inserats telefonischen Kontakt zu einer Mitarbeiterin der Klägerin auf; diese teilte dem… Sachverhalt