BGH bestätigt Mietpreisbremse in Berlin für den Zeitraum 1. Juni 2015 bis 31. Mai 2020
Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 27. Mai 2020 festgestellt, dass die Mietenbegrenzungsverordnung des Landes Berlin formell und materiell begründet ist.
Damit steht für Berlin fest, dass es sich beim gesamten Stadtgebiet um einen angespannten Wohnungsmarkt handelt und damit die Neuvermietungsmiete die ortsübliche Vergleichsmiete um nicht mehr als 10 % übersteigen darf. Eine…