Bundesgerichtshof zum Widerruf einer Schenkung wegen groben Undanks
BGH Urteil vom 25.03.2014, Az. X ZR 94/12
In einem Urteil vom 25.03.2014 hat der Bundesgerichtshof rechtliche Grundsätze für den Widerruf einer Schenkung gemäß § 530 BGB aufgestellt. Die Entscheidung ist – auch für Betroffene aus Berlin – insbesondere bedeutsam, wenn im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge z. B. Immobilien zu Lebzeiten von einer Generation auf die nächste übertragen werden.
Akteure in dem Fall des… Sachverhalt