BGH: Ausübung eines Anpassungsrechts unterliegt nicht dem Schriftformerfordernis.
BGH, Urteil vom 05.02.2014, Az. XII ZR 65/13
Der BGH hat sich mit den Fragen beschäftigt, ob die Ausübung eines vertraglich vereinbarten Anpassungsrechts dem Schriftformerfordernis des § 550 S. 1 BGB unterliegt sowie ferner, ob die Wahrung der Schriftform gegeben ist, wenn der Zeitpunkt des Beginns des Mietverhältnisses an die Übergabe des Objekts geknüpft wird.
In dem vom XII. Senat zu entscheidenden Fall macht die… Sachverhalt