Keine Festschreibung eines bauordnungsrechtlichen Substandards in so genannten Milieuschutzgebieten (Erhaltungsverordnung nach § 172 Abs.1 Nr. 2 BauGB)
VG Berlin Urteil vom 21.06.2011 VG 13 K 29.10 - nicht rechtskräftig
Der Eigentümer eines Wohnhauses im Geltungsbereich der Erhaltungsverordnung (hier: Milieuschutzverordnung nach § 172 Abs.1 Nr. 2 BauGB – Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung) "Arnimplatz" erhielt für den Anbau des Aufzuges eine nur eingeschränkte Baugenehmigung, die zwar den Anbau des Aufzuges zum Inhalt hatte, jedoch lediglich einen Ein- und Ausstieg im… Sachverhalt