Die Überlassung von Verwaltungsunterlagen durch den Verwalter des gemeinschaftlichen Eigentums an einen Wohnungseigentümer stellt einen Leihvertrag dar
BGH, Urteil vom 15.07.2011, V ZR 21/11
Überlässt der Verwalter einem Wohnungseigentümer Verwaltungsunterlagen zur Prüfung außerhalb seiner Geschäftsräume, kommt regelmäßig ein Leihvertrag zustande mit der Folge, dass der Verwalter die Herausgabe der Unterlagen im eigenen Namen verlangen kann.
Die Beklagte ist Eigentümer einer Wohnung in einem vom Kläger verwalteten Objekt. Sie bat den Kläger im Januar 2009… Sachverhalt