Wie sind Schadenersatzansprüche in der Jahresabrechnung zu behandeln?
BGH, Urteil vom 04.03.2011, V ZR 156/10
In die Jahresabrechnung sind auch unberechtigt getätigte Ausgaben einzustellen. Maßgeblich für die Umlegung eines Schadenersatzanspruches ist der jeweilige Verteilungsschlüssel. Steht ein Schadenersatzanspruch gegen einen Wohnungseigentümer in Rede, rechtfertigt dies nur dann eine von dem einschlägigen Umlageschlüssel abweichende Kostenverteilung, wenn der Anspruch tituliert ist oder sonst…