Eine Minderung wegen einer erheblichen Flächenabweichung scheidet aus, wenn im Mietvertrag durch eine Formularklausel die Wohnungsgröße relativiert wurde
BGH, Urteil vom 10.11.2010, IIIX ZR 306/09
Zwischen den Parteien besteht ein Mietverhältnis. Im Mietvertrag ist die Wohnungsgröße mit „Diese Angabe dient wegen möglicher Messfehler nicht zur Festlegung des Mietgegenstandes. Der räumliche Umfang der gemieteten Sache ergibt sich vielmehr aus der Angabe der vermieteten Räu-me.“
Der Mieter geriet in… Sachverhalt
ca. 54,78 m² angegeben. Es findet sich ferner folgende Formulierung: