Untervermietung - Widerruf der Erlaubnis hierzu rechtfertigt nicht zwingend eine Kündigung
BGH, Urteil vom 04.12.2013, Az. VIII ZR 5/13
Der Vermieter kann ein Mietverhältnis nach Widerruf einer zuvor erteilten Untervermietungserlaubnis nicht wegen einer hieraus resultierenden unerlaubten Untervermietung kündigen, wenn der Mieter in Form eines Räumungsprozesses gegen den Untermieter darum bemüht ist, das bestehende Untermietverhältnis zügig zu beenden.
Der Beklagte mietete von dem Rechtsvorgänger der… Sachverhalt