Wann steht ein Balkon im Sondereigentum?
OLG München, Beschluss vom 23.09.2011, 34 Wx 247/11
Der einer im Sondereigentum stehenden Wohnung vorgelagerte Balkon ist auch ohne ausdrückliche Bestimmung in der Teilungserklärung Bestandteil des Sondereigentums.
Ein Grundstück war in zwei Miteigentumsanteile aufgeteilt worden. Den jeweiligen Miteigentumsanteilen war das Sondereigentum im Aufteilungsplan mit den Ziffern 1 und 2 gekennzeichneten Räumen zugeordnet worden. In… Sachverhalt