Nach der Beteiligung an der Beschlussfassung ist die Berufung auf Ladungsfehler ausgeschlossen.
LG Hamburg; Urteil vom 25.05.2011, 318 S 21/11
Ein Wohnungseigentümer, der sich an der Beratung und Nachstimmung über einen Beschlussantrag beteiligt, ohne zu rügen, dass der Beschlussgegenstand in der Einladung nicht bezeichnet wurde, kann nicht im Wege der Anfechtungsklage Ladungsfehler einwenden.
In einer Wohnungseigentümerversammlung sollte über eine Dachsanierung beschlossen werden. In der Einladung war zum… Sachverhalt