Voraussetzung für den Anspruch des Verwalters auf Erstattung verauslagter Instandsetzungskosten
BGH, Urteil vom 18.02.2011, V ZR 197/1
Im Oktober 2007 beschlossen die Wohnungseigentümer die Freilegung der Kelleraußenwand sowie die Anbringung einer Sperrschicht und einer Wärmedämmung für voraussichtlich 4.000,00 EUR. Im Zuge der Ausführung der Arbeiten erteilte der Verwalter Aufträge zur Durchführung weiterer Arbeiten und zahlte zunächst aus eigenen Mitteln Geldbeträge von über 4.000,00 EUR. Sodann verlangte… Sachverhalt