Beweislast für unterlassene Mängelanzeige des Mieters
BGH, Urteil vom 05.12.2012, Az. VIII ZR 74/12
Im Rahmen eines Schadenersatzanspruches nach § 536c Abs. 2 Satz 1 BGB trägt der Vermieter die Darlegungs- und Beweislast für die Verletzung der den Mieter treffenden Anzeigepflicht.
Die streitgegenständliche Mietwohnung wurde im Jahr 2001 errichtet und durch die Mieter im Jahre 2003 bezogen. In der Wohnung traten Risse an den Bodenfliesen auf. Dies rügten die Mieter… Sachverhalt