Eigenbedarfskündigung: Genügt es ,wenn der Vermieter die Wohnung für gelegentliche Kurzbesuche bei seiner Tochter nutzen will?
LG Berlin, Urteil vom 22.08.2013, Az. 67 S 121/12
Eine Eigenbedarfskündigung ist grundsätzlich zulässig, wenn der Vermieter die Wohnung nur für gelegentliche Kurzbesuche bei seiner Tochter nutzt.
Das Mietverhältnis über eine ca. 57,00 m² große Zweizimmerwohnung besteht seit 1987. Der Vermieter ist nicht in Berlin wohnansässig, sondern lebt mit seiner Frau und vier minderjährigen Kindern in Hannover. Sein fünftes Kind,… Sachverhalt