Die kurze mietrechtliche Verjährungsfrist gilt nicht für Wohnungseigentümergemeinschaften
BGH, Urteil vom 29.06.2011; AZ VIII 349/10
Die Beklagten waren Mieter einer in einer Wohnungseigentümergemeinschaft gelegenen Wohnung des Klägers. Nach Beendigung des Mietvertrages zogen die Mieter aus. Zum Transport ihrer Möbel nutzen sie den im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Aufzug. Der Kläger behauptete, dass die Beklagten bei ihrem Umzug sechs Paneelen innerhalb des Aufzuges beschädigt hätten und verlangte… Sachverhalt