Verlängerung des Kündigungsschutzes bei Umwandlung von Bestandswohnungen in Wohnungseigentum auf 10 Jahre
Beschluss des Berliner Senats vom 13.08.2013
Das Gesetz gewährt in § 577a BGB der Landesregierung die Möglichkeit durch Erlass einer Rechtsverordnung die Kündigungsrechte des Vermieters aus § 573 Absatz 2 Nr. 2 BGB (Eigenbedarf) und § 573 Absatz 2 Nr. 3 BGB (Hinderung an angemessener wirtschaftlicher Verwertung) für die Dauer von maximal 10 Jahren auszuschließen. Voraussetzung ist, dass eine ausreichende Versorgung der… Ausgangslage