Grundbuch: Was gilt bei Widerspruch zwischen Teilungserklärung und Aufteilungsplan?
OLG München, Beschluss vom 24.09.2010, 34 Wx 115/10
In der Teilungserklärung wurde die Wohnung Nr. 28 dahingehend beschrieben, dass zunächst die Wohnräume beschrieben wurden und sodann festgelegt wurde, dass zu den Wohnungen jeweils ein Kellerabteil gehört, das mit der gleichen Ordnungsziffer bezeichnet ist wie die Wohnungen. Im beigefügten Aufteilungsplan enthielt der Grundriss des Kellergeschosses einen mit Nr. 28 und… Sachverhalt