Duldung einer Modernisierung in der darüberliegenden Wohnung
LG Berlin, Urteil vom 25.11.2011, Aktenzeichen 63 S 86/11
Die Duldungspflicht des Mieters wegen der Modernisierungsmaßnahmen erstreckt sich nicht nur auf Maßnahmen in der selbst angemieteten Wohnung, sondern ebenso auf das Verlegen von Leitungen durch die Wohnung, um den Anschluss der darüberliegenden Wohnung an eine Zentralheizung zu ermöglichen
Zwischen den Parteien besteht ein Wohnraummietverhältnis. Der Vermieter kündigte… Sachverhalt