Das neue Mieterhöhungsrecht und alte Geister, die man ruft
Bisher lag die Kappungsgrenze bei Anpassungen der Miete in einem bestehenden Mietverhältnis an die ortsübliche Vergleichsmiete bei 20 Prozent.
Im Rahmen des Mietrechtsänderungsgesetzes ist vom Gesetzgeber (Bundestag) eine Kompetenz an die Landesregierungen eingeführt worden, diese Kappungsgrenze auf Bundeslandebene abzusenken. Hierzu bedarf es lediglich einer Verordnung, die unter der…