Umdeutung einer nichtigen Regelung über die Zuordnung zum Sondereigentum in eine Überwälzung der Instandhaltungslast
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 07.07.2010, 11 Wx 115/08
Eine Teilungserklärung wies folgende Regelungen auf:
„§ 2 Gegenstand des Sondereigentums.
[…] zum Sondereigentum gehören […] § 7 Instandhaltungs- und Instandsetzungspflichten.
[…] die Behebung von Schäden an Flächen des Sondereigentums (z.B. Tür- und… Sachverhalt
4. die Innen- und Außentüren, sowie sämtliche Fenster- und Wandverglasungen der im Sondereigentum stehenden Räume […].