Erneut höchstrichterlich bestätigt: Außerordentliche Kündigung bei unpünktlicher Zahlung des Mietzinses
BGH, Urteil vom 1.6.2011, VIII ZR 91/10
Die Mietvertragsparteien verband ein Wohnungsmietvertrag. Vertraglich war vereinbart worden, dass die Miete jeweils bis zum 3. Werktag eines Monats im Voraus zu zahlen ist. Der Mieter zahlte über einen längeren Zeitraum (ca. 1 Jahr) die Miete erst zur Monatsmitte, teilweise sogar später. Dieses Verhalten sanktionierte der Vermieter durch zwei Abmahnungen wegen zwei verspäteter… Sachverhalt