Betriebskostenabrechnung: Höhe der umlagefähigen Kosten bei Eigenleistung des Vermieters
BGH - Urteil vom 14.11.2012 - VIII ZR 41/12
Die Parteien stritten über die Abrechnung der Betriebskosten für das Jahr 2008. Unter den Positionen „Gartenpflege“ und „Hausmeister“ setzte die Klägerin die Nettokosten eines fiktiven Drittunternehmers an, obwohl die Arbeiten durch eigenes Personal der Klägerin ausgeführt wurden.
Die Beklagten sind Mieter der Klägerin und haben sich gegen Umlage dieser Kosten gewehrt.
… Sachverhalt