Thema: Wohnungseigentumsrecht

§ 16 Abs. 4 WEG gibt keine Beschlusskompetenz, wonach die Eigentümer
die Kostenverteilung für Instandhaltungen und Instandsetzungen dauerhaft ändern können. Notwendig ist hierfür eine Änderung der Teilungserklärung bzw.
Gemeinschaftsordnung.

Sachverhalt

In einer Eigentümerversammlung stellen mehrere Wohnungseigentümer einen Antrag auf Genehmigung des Anbaus eines Außenlifts. Gegenstand…

Wohnungseigentumsrecht