Keine Eigenbedarfskündigung bei Wohnbedarf eines Gesellschafters einer GmbH & Co. KG
BGH, Urteil vom 15.12.2010, VIII ZR 210/10
Eine GmbH & Co. KG, deren Kommanditisten Eheleute sind, und auch Gesellschafter der Komplementär-GmbH kündigt ein Wohnungsmietverhältnis mit der Begründung, dass die Eheleute die Wohnung für sich selbst benötigen. Die Räumungsklage der Kommanditgesellschaft wurde vom Amts- und Landgericht abgewiesen. Die Vermieterin legte Revision beim BGH ein.
… Sachverhalt
Die Entscheidung des BGH