BGH zur Rückforderung einer Zuwendung an den nichtehelichen Lebensgefährten
BGH, Urteil vom 06.05.2014, Az. X ZR 135/11
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Kläger eine Zuwendung an seine Lebensgefährtin (einen Sparbrief im Wert von 25.000,00 EUR) nach Scheitern der nichtehelichen Lebensgemeinschaft von dieser zurückfordern kann.
Die Beteiligten haben seit dem Jahr 2003 im Rahmen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft zusammengelebt. Der Kläger war Inhaber eines Sparbriefs mit… Sachverhalt