Amtsgericht Potsdam erklärt „Mietpreisbremse“ wegen fehlender Begründung der Rechtsverordnung für unwirksam
Das Amtsgericht Potsdam hat in seinem Urteil vom 27.09.2018 zum Aktenzeichen 23 C 93/17 festgestellt, dass die Mietpreisbegrenzungsverordnung vom 08.12.2015 für das Land Brandenburg nicht den gesetzlichen Anforderungen genügt und daher unwirksam ist.
Das Amtsgericht kritisiert, dass der Verordnungstext ohne Begründung veröffentlicht worden ist, obwohl nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut (vgl. §…