Eine Erbengemeinschaft kann mit Stimmenmehrheit einen Miterben zur Einziehung einer Nachlassforderung ermächtigen.
BGH, Urteil vom 19.09.2012, Az. XII ZR 151/10
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Erbengemeinschaft mit der Mehrheit der Stimmen ihrer Mitglieder einen der Miterben zur Einziehung einer Nachlassforderung ermächtigen kann, sofern dies einer ordnungsgemäßen Verwaltung entspricht.
Diese Entscheidung des Bundesgerichtshofs wird auch für Erbengemeinschaften in Berlin, zum Beispiel in den Bezirken Prenzlauer Berg sowie…