Schönheitsreparaturen – Verjährung des Ersatzes rechtsgrundloser Abgeltungszahlungen
BGH, Urteil vom 20.06.2012, Aktenzeichen VIII ZR 12/12
Zahlt der Mieter aufgrund einer unwirksamen Schönheitsreparaturklausel an den Vermieter einen Abgeltungsbetrag für nicht durchgeführte Schönheitsreparaturen, so unterliegt der sich hieraus ergebende Bereicherungsanspruch des Mieters der kurzen Verjährung des § 548 Abs. 2 BGB.
Sachverhalt
Zwischen den Parteien bestand ein Wohnraummietverhältnis. Die Überwälzung der…