Kein Beschluss zur Wiedereinführung von Veräußerungsbeschränkungen
OLG München, Beschluss vom 04.04.2014, Az. 34 Wx 62/14
Die Beschlusskompetenz des § 12 Abs. 4 Satz 1 WEG beschränkt sich auf die Aufhebung einer Veräußerungsbeschränkung, erlaubt aber nicht auch die Wiedereinführung. Die Wiedereinführung einer einmal durch Beschluss aufgehobenen Veräußerungsbeschränkung kann nur durch Vereinbarung erfolgen.
Die Wohnungseigentümer stritten um die Gültigkeit eines Beschlusses. Die… Sachverhalt