Kündigung wegen unpünktlicher Mietzahlung
BGH, Urteil vom 04.05.2011, VIII ZR191/10
Nimmt der Vermieter eine unpünktliche Zahlung der Miete über mehrere Jahre unwidersprochen hin, so ist dies bei einer Kündigung des Mietverhältnisses wegen fortdauernder unpünktlicher Mietzahlung im Rahmen der Abwägung der beiderseitigen Interessen zu berücksichtigen.
Zwischen den Parteien bestand ein Mietverhältnis seit 1983. Der Mietvertrag verpflichtete die Mieterin, die… Sachverhalt