Fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzug - Irrtum des Mieters über die Höhe der zulässigen Mietminderungen
BGH – Urteil vom 11.07.2012, VIII ZR 138/11
Der eine fristlose Kündigung begründende Zahlungsverzug entfällt nicht wegen fehlenden Verschuldens des Mieters, wenn dieser bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte erkennen können, dass die tatsächlichen Voraussetzungen des von ihm in Anspruch genommenen Minderungsrechts nicht bestehen.
Mieter und Vermieter sind sich über die Ursache von Schimmel und Kondenswasserbildung… Sachverhalt