Eigenbedarfskündigung besonderer Art
BGH, Urteil vom 09.05.2012 - VIII ZR 238/11; Leitsatzauszug
Der generalklauselartige Kündigungstatbestand in § 573 Abs. 1 Satz 1 BGB ist gleichgewichtig mit den in § 573 Abs. 2 BGB genannten Kündigungsgründen.
Auch bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts kann ein dem Kündigungsgrund des § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB "artverwandtes" Interesse vorhanden sein.
Der Vermieter (Gesamtverband der Evangelischen Kirchengemeinden in … Sachverhalt