Eigenbedarfskündigung: Benötigen der Wohnung für ausschließlich berufliche Zwecke
BGH, Urteil vom 26.09.2012, VIII ZR 330/11; Volltext der Entscheidung liegt noch nicht vor
Auch wenn der Vermieter die Wohnung ausschließlich für berufliche Zwecke nutzen will, kann ein berechtigtes Interesse an einer Eigenbedarfskündigung vorliegen.
Die Mieter bewohnten eine Wohnung in Berlin. Im Jahr 2009 kündigte der Vermieter das Mietverhältnis ordentlich zum 30.04.2012 und begründete die Kündigung damit, dass seine Frau ihre Anwaltskanzlei nach Berlin … Sachverhalt