Richtige Anpassung von Betriebskostenvorauszahlungen
BGH, Urteil vom 28.09.2011, VIII ZR294/10
Grundlage für die Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen ist die letzte Betriebskostenabrechnung. Hierbei können konkret zu erwartende Kostensteigerungen berücksichtigt werden, lediglich pauschale Erwartungen nicht.
Zwischen den Parteien besteht ein Wohnraummietverhältnis. Mit Schreiben vom 06.03.2009 rechnete die Vermieterin über die Betriebs- und Heizkosten für das… Sachverhalt