Die notarielle Online-Beurkundung/Beglaubigung
Mit dem notariellen Online-Verfahren können seit 2022 im Gesellschaftsrecht Videobeurkundungen und -beglaubigungen durchgeführt werden. Die Bürgerinnen und Bürger müssen für die nachstehend näher erläuterten Vorgänge also die Notarin/den Notar nicht mehr vor Ort aufsuchen. Stattdessen kann die Beurkundung/Beglaubigung in einer Videokonferenz mit der Notarin/dem Notar von überall aus vorgenommen…