V ZR 110/19 hat der BGH festgestellt, dass es für eine ordnungsgemäße Wahl eines neuen Verwalters nicht genügt, die entsprechenden Bewerber-Angebote erst in der Eigentümerversammlung vor der Beschlussfassung bekannt zu geben und zur Einsichtnahme bereitzuhalten; vielmehr sind diese grundsätzlich innerhalb der Einladungsfrist des § 24 Abs. 4…

Wohnungseigentumsrecht