Vermietung von Mietwohnung an Touristen: Fristlose Kündigung droht
LG Berlin, Beschluss vom 03.02.2015, Az.: 67 T 29/15
Wer als Mieter seine Wohnung ohne Erlaubnis des Vermieters an Feriengäste vermietet, muss mit der fristlosen Kündigung seines Mietvertrages rechnen. Dies gelte erst recht dann, wenn der Mieter trotz Abmahnung die entgeltliche Überlassung weiterhin über das Internet anbietet. Ein Mieter vermietete seine Wohnung im Januar 2014 mehrfach über die Website „airbnb“ an Touristen.…Sachverhalt