Mieterhöhung: Welcher Ansatz gilt bei Wohnflächenabweichung?
AG Schöneberg, Urteil vom 16.10.2014, Az. 107 C 434/12
Bezieht sich der Vermieter in seinem Mieterhöhungsverlangen auf die tatsächliche Wohnfläche, so ist bei einer gerichtlichen Überprüfung der materiellen Richtigkeit dennoch die vertraglich vereinbarte Wohnfläche anzusetzen, sofern die Flächenabweichung unter 10 % liegt. Der Vermieter wandte sich mit einem Mieterhöhungsverlangen an den Mieter. Dem Verlangen legte er die…Sachverhalt (gekürzt)