Vergleich zwischen Wohnungseigentümergemeinschaft und Wohnungseigentümern
BGH, Urteil vom 04.07.2014, Az. V ZR 298/13
Leitsatz Nr. 3 Nachdem ein Wohnungseigentümer Schäden an seinem Sondereigentum dadurch erlitt, dass ein Wasserschaden im Bereich des Gemeinschaftseigentums die Wohnung zeitweise unbewohnbar und …
Erstrebt ein Wohnungseigentümer von der Gemeinschaft eine Vergleichssumme, kann der Vergleich durch zustimmenden Mehrheitsbeschluss in der Eigentümerversammlung zustande kommen.
Sachverhalt