Verstoß gegen Konkurrenzschutzklausel als Mietmangel
BGH, Urteil vom 10.10.2012, Az. XII ZR 117/10
Die Verletzung der in einem Gewerberaummietvertrag vereinbarten Konkurrenzschutzklausel durch den Vermieter stellt einen Mangel der Mietsache gem. § 536 Abs. 1 BGB dar, der zur Minderung der Miete führen kann
Vermieter und Mieter hatten in einem Gewerberaummietvertrag eine Konkurrenzschutzklausel vereinbart, wonach außer dem Mieter als Facharzt im Bereich Orthopädie,… Sachverhalt