Abänderung qualifizierter Mehrheiten in der Gemeinschaftsordnung
LG München I, Urteil vom 13.06.2013, Az. 36 Is 10305/12
Die Gemeinschaftsordnung kann qualifizierte Mehrheitserfordernisse vorsehen. Ihre Abänderung gemäß § 10 Abs. 2 Satz 3 WEG kommt regelmäßig nicht in Betracht. Vielmehr können wichtige Beschlüsse – etwa über die Finanzierung der Gemeinschaft – gem. § 21 Abs. 8 WEG durch das Gericht ersetzt werden.
Die Wohnungseigentümer stritten über die Änderung der Mehrheitserfordernisse in der… Sachverhalt