Anwendung der Grundsätze des kaufmännischen Bestätigungsschreibens auf Baustellenprotokolle
KG, Urteil vom 18.09.2012, Az. 7 U 227/11; BGH, Beschluss vom 11.10.2013, Az. VII ZR 301/12 (Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde)
Erhält der Auftragnehmer zeitnah zu einer Verhandlung das darüber erstellte Protokoll und ist aus diesem eine Abänderung des ursprünglichen Bauvertrages zu erkennen, muss er der Vereinbarung nach den zum kaufmännischen Bestätigungsschreiben entwickelten Grundsätzen unverzüglich widersprechen, um zu verhindern, dass sein Schweigen wie eine nachträgliche konkludente Genehmigung behandelt wird…