Ein Wechselmodell darf grundsätzlich nicht gegen den Willen eines Elternteils angeordnet werden.
KG Berlin, Beschluss vom 14.03.2013, Az. 13 UF 234/12
In einer aktuellen Entscheidung vom März 2013 hat das Kammergericht Berlin klargestellt, dass bei der Betreuung eines gemeinsamen Kindes ein sogenanntes Wechselmodell nicht durch ein Familiengericht gegen den Willen eines Elternteils angeordnet werden kann.
Gerade in den kinderreichen Bezirken in Berlin, wie z. B. Prenzlauer Berg und Pankow sowie Friedrichshain und Weißensee, suchen viele…