Das Ehegattenerbrecht fällt auch dann weg, wenn der Erblasser einem Scheidungsantrag in einer privatschriftlichen Erklärung zustimmt
OLG Köln, Beschluss vom 11.03.2013, Az. 2 Wx 64/13
Das OLG Köln hat sich in einem Beschluss von März 2013 mit den Voraussetzungen für einen Ausschluss des Ehegattenerbrechts beschäftigt. Auch unter Geltung des FamFG ist das Erbrecht des Ehegatten grundsätzlich dann ausgeschlossen, wenn der Erblasser in einem Scheidungsverfahren dem Scheidungsantrag des anderen Ehegatten in Form einer privatschriftlichen Erklärung zustimmt.
Die… Sachverhalt