Vermieter muss auch bei vom Mieter verursachtem Schaden seine Versicherung in Anspruch nehmen.
BGH, Urteil vom 19.11.2014, Az. VIII ZR 191/13
1. Hat der Vermieter eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen, deren Kosten die Mieter anteilig über die Betriebskosten tragen und verursacht der Mieter leicht fahrlässig einen von dieser Versicherung umfassten Schaden, so ist der Vermieter verpflichtet, wegen des Schadens nicht den Mieter, sondern die Versicherung in Anspruch zu nehmen. 2. Zudem hat der Vermieter aufgrund seiner…