Wann darf von den allgemein anerkannten Regeln der Technik abgewichen werden?
Der Auftragnehmer, der die Herstellung eines Bauwerks schuldet, hat grundsätzlich nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu arbeiten. Das gilt auch dann, wenn dies im Vertrag nicht ausdrücklich geregelt ist.
Ein Verstoß gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik liegt immer dann vor, wenn der Auftragnehmer solche technischen Regeln nicht beachtet, die sich in der…