Berücksichtigung von Überstunden bei der Berechnung des Urlaubsentgeltes bzw. der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
Beitrag zu § 11 BUrlG und § 4 EntgFG - LAG Thüringen vom 16.12.2010; AZ 6 Sa 78/10
Bekannt ist allgemein, dass im Falle von Urlaub und Krankheit (in den ersten sechs Wochen) der Arbeitgeber verpflichtet ist, dass volle Arbeitsentgelt weiter zu entrichten. Einführung
Streit besteht insbesondere dann oft darüber, wie hoch dieser Entgeltanspruch ist, wenn der Arbeitnehmer regelmäßig Überstunden geleistet hat.
Auf den ersten Blick scheint alles klar zu sein. Sowohl § 11…