Verschärfung des Zweckentfremdungsverbots
Das seit dem 01.05.2014 in Berlin in Kraft getretene Zweckentfremdungsverbot ist nochmals verschärft worden.
So wurde inzwischen klargestellt, dass – anders als zuvor – auch Zweitwohnungen nicht ohne eine Ausnahmegenehmigung als Ferienwohnung vermietet bzw. zweckentfremdet werden können. Zudem wurde die sogenannte „Fiktionsfrist“ deutlich verlängert. Bislang galt eine beantragte Genehmigung…