Verjährungsbeginn von Ansprüchen aus Gewährleistungsbürgschaften
BGH, Urteil vom 11.09.2012 – XI ZR 56/11
Der Zahlungsanspruch aus einer Gewährleistungsbürgschaft beginnt bereits mit fruchtlosem Ablauf einer Frist zur Beseitigung eines Mangels nach Abnahme.
Bauunternehmen stellen oftmals Gewährleistungsbürgschaften für die Dauer der vereinbarten Gewährleistungsfrist, um den sogenannten Bareinbehalt auszulösen. Auftraggeber müssen dabei wissen, dass die Ansprüche gegen den… Problemstellung