Sanierungsgebiete Helmholtzplatz und Teutoburger Platz werden bald aufgehoben.
Die Erhebung der Sanierungsausgleichsabgabe steht unmittelbar bevor.
Die Aufhebung der in Berlin Pankow bzw. Prenzlauer Berg förmlich festgesetzten Sanierungsgebiete Helmholtzplatz und Teutoburger Platz steht unmittelbar bevor.
Damit einhergehend müssen Eigentümer von Immobilien in den betroffenen Gebieten mit der Erhebung und Zahlung der sogenannten Sanierungsausgleichsabgabe rechnen.
Rechtsgrundlage hierfür ist § 154 BauGB. Dieser bestimmt, dass bei …