Verjährung von Erstattungsansprüchen eines Mieters für Renovierungskosten bei unerkannt wirksamer Schönheitsreparaturklausel
BGH, Urteil vom 04.05.2011 VIII ZR 195/10
Der Kläger war gemeinsam mit seiner Ehefrau bis Ende 2006 Mieter einer Wohnung der Beklagten. Die im Mietvertrag niedergelegte Schönheitsreparaturklausel war unwirksam. Da der Kläger über die Unwirksamkeit der Klausel keine Kenntnis besaß, renovierte er die Wohnung vor Rückgabe an die Beklagte. Nachdem der Kläger später erfuhr, dass die Schönheitsreparaturklausel unwirksam… Sachverhalt