Ehewohnung nach Scheidung - § 1568a BGB
Wenn Ehegatten eine Wohnung anmieten, ist dieses Mietobjekt die „Ehewohnung“ im rechtlichen Sinne. Zusätzlich zu den üblichen mietrechtlichen Bestimmungen gelten dann familienrechtliche Sonderregeln. Für den Vermieter/Verwalter ist hier vor allem der seit dem 01.09.2009 geltende § 1568a BGB wichtig. Diese Vorschrift regelt die Handhabung der Ehewohnung nach einer Scheidung, und zwar sowohl…