Schönheitsreparaturen: Wie angekündigt, kam die Kehrtwende
BGH, Urteil vom 18.03.2015, Az. VIII ZR 185/14 und VIII ZR 242/13
Eine Formularklausel zur Übertragung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter ist unwirksam, wenn dem Mieter die Wohnung unrenoviert übergeben und ihm für die anfängliche Renovierung der Wohnung kein adäquater Ausgleich gewährt wurde. In beiden Verfahren stritten die ehemaligen Mietvertragsparteien um Schadensersatz wegen unterlassener Schönheitsreparaturen. In dem Verfahren zum…Sachverhalt